Scheitert Bad-Projekt an EU-Richtlinie?

Gemeinderat: Heute Abend stimmt das Stadtparlament darüber ab, ob der Verkauf des Alten Hallenbades aufgehoben werden soll
Scheitert Bad-Projekt an EU-Richtlinie?
Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob
Spannende Debatten verspricht die heutige Sitzung des Gemeinderates. Zündstoff liegt vor allem im Tagesordnungspunkt 31, der sich wieder mit dem Alten Hallenbad befasst. So sind Heidelberger, CDU und Freie Wähler davon überzeugt, dass der Verkauf des Areals nach aktueller Rechtsprechung europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen.
Da dies nicht geschehen ist, haben die drei Fraktionen den Antrag gestellt, den Verkaufsbeschluss des Stadtparlaments vom 25. Juli aufzuheben. Oberbürgermeister Eckart Würzner will den „gültigen Beschluss“ aber so schnell wie möglich umsetzen. Das wäre auch im Sinne der Käufer, die schon jetzt viel in das Projekt investiert haben.
Würzner will Beschluss umsetzen
„Ich sehe keinen Anlass, dieses Thema jetzt neu zu diskutieren, schließlich haben wir eine klare Beschlusslage“, betonte Würzner. Er werde wegen einer veränderten Rechtslage – die ohnehin nur das reine Vertragsrechte betreffe – jetzt nicht zu einer neuen inhaltlichen Abstimmung aufrufen. Das sieht Wolfgang Lachenauer von den Heidelbergern anders: „Wir können nicht sehenden Auges in eine juristische Auseinandersetzung rennen“. Dieser Verfahrensfehler bedeute für alle Beteiligten Planungsunsicherheit. „Ein abgewiesener Bewerber könnte jederzeit vor Gericht ziehen, weil die EU-Vergaberichtlinien nicht eingehalten wurden.
Nach der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli habe seine Fraktion ein Schreiben vom Deutschen Städtetag erhalten, in dem auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu diesem Thema hingewiesen wurde: „Überall dort, wo Kommunen Grundstücke veräußern und den Verkauf an Bedingungen knüpfen, spricht man von einer Baukonzession, die dann ein bestimmtes Ausschreibungsverfahren notwendig macht“, erklärt der Jurist Lachenauer. Seine Fraktion bestehe zu 50 Prozent aus Anwälten. „So eine unklare Rechtslage lässt uns einfach keine Ruhe.“ Relativ gelassen sieht Hallenbad-Investor Oliver Weidenhammer der Abstimmung heute Abend entgegen. „Wir liegen in unserem Zeitplan und stecken mitten in der Projektplanung“, so der Unternehmer auf Anfrage. „Ich kann nicht einschätzen, wie die Entscheidung ausfällt, aber es wäre mein demokratisches Verständnis, dass man den getroffenen Ratsbeschluss auch umsetzt.“
Sollte das OLG-Urteil für den Fall „Altes Hallenbad“ tatsächlich relevant sein, müsse man sehen, ob sich der Vertrag dementsprechend anpassen lasse. „Aber das sind noch ungelegte Eier.“ Derzeit liefen Gespräche mit Interessenten für die Gastro- und Büroflächen.
Mannheimer Morgen
15. November 2007

Nichts mehr verpassen !

Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein!